"Der Wolf ist zurück in Österreich." - Interview mit Thomas Waitz
Thomas Waitz ist EU-Abgeordneter der Fraktion EFA für die österreichischen Grünen. Ich konnte mit ihm ein Interview führen.
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| (C): thomaswaitz.eu |
Ich möchte Sie herzlichst zum Interview begrüßen und zunächst ein bisschen etwas über Sie als Person erfahren: Warum haben Sie sich für die Grünen entschieden, um politisch aktiv zu werden?
Die erste schwarz-blaue Koalition
hat meinen parteipolitischen Aktivismus entfacht. Seitdem
engagiere ich mich bei den Grünen Österreich. Seit 2017 vertrete ich
die Grünen Österreich als einer von drei EU-Abgeordneten im Europäischen
Parlament, davor war ich jahrelang grüner Aktivist, im Vorstand der Grünen
Bildungswerkstatt in der Steiermark und Obmann der Grünen Bäuerinnen und
Bauern.
Europapolitik interessierte mich
schon immer und so kam es, dass ich 2004 zum ersten Mal als Delegierter für die
Grünen am jährlichen Kongress der Europäischen Grünen Partei, der Mutterpartei
aller Grünen Europas, teilnahm. Seitdem arbeite ich an europäischen Themen in
verschiedenen Arbeitsgruppen und Netzwerken mit, um gemeinsame grüne Positionen
zu finden. Seit 2019 bin ich auch Ko-Vorsitzender der Europäischen
Grünen Partei, davor war ich Mitglied im Vorstand.
Im Zentrum meiner Arbeit steht
der respektvolle Umgang mit meinen Mitmenschen, mit unserer Umwelt und mit
unseren Mitgeschöpfen. Politische Arbeit bedeutet für mich das Privileg, unsere
Welt gemeinsam konstruktiv zu gestalten.
Meine Themen erstrecken sich von Klimaschutz, der Agrarwende und guten Lebensmitteln, über Biodiversität, Schutz unserer Wälder und Flüsse, Tierschutz und den Kampf gegen Tiertransporte, bis hin zur EU-Außen- und Friedenspolitik, insbesondere die Beziehungen mit der Westbalkan-Region.
Was sind Ihre Pläne für 2023 als Privatperson und Politiker?
Mein Team und Ich arbeiten daran,
dass der Druck auf die Kommission für das neue Tiertransportgesetzt nicht
nachlässt. Die Kommission will im Herbst das neue Tiertransportgesetz präsentieren.
Wir brauchen endlich strenge Regeln die für alle Tiertransporte gelten ohne
Schlupflöcher.
Im Wesentlichen geht es darum alle Gesetzesvorschläge den Green Deal betreffend abschließen zu können: Umweltschutz und Klimaschutzgesetze müssen noch fertig verhandelt und abgestimmt werden vor dem Ende der Legislatur. Als Privatperson plane ich im Somme 2 Wochen internetfrei, ungestört zu imkern und im Garten zu arbeiten, bevor es in den Endspurt geht.
Wie sind Sie Co-Vorsitzender der EFA geworden?
Ich bin Co-Vorsitzender der
European Greens Party (EGP), wohingegen die Greens/EFA Teil der Grünenfraktion
im Europäischen Parlament ist - Greens/EFA ist wie der Grüne Klub im
Nationalrat. D.h. die Grünen Österreich sind Teil der EGP und die Grünen
Abgeordneten im Europäischen Parlament sind Teil der Grünen/EFA Fraktion. Die
Fraktion der Freien Europäischen Allianz (EFA) im Europäischen Parlament
vereint dabei Abgeordnete, die sich für die Belange der staatenlosen Nationen,
Regionen und benachteiligten Minderheiten in Europa einsetzen. Die
EFA-Abgeordneten sind Mitglieder der Fraktion der Grünen/Freie Europäische
Allianz, die seit 1999 eine gemeinsame parlamentarische Gruppe mit den
europäischen Grünen bildet.
Ich war zuerst Mitglied im
Vorstand und dann bin ich 2-mal gewählt als Co-Vorsitzenden gewählt worden. Die
Periode dauert jeweils 2 Jahre. Hier bin ich vor allem für die
Mitgliedsparteien in ganz Osteuropa und Westbalkan zuständig.
Ich engagiere mich in der EGP und
jetzt als Co-Vorsitzender, weil mir sehr am Herzen liegt, dass das EU Projekt
weitergetragen wird und wachsen kann. Speziell ist mir der Aufbau und die
Anbindung europäischer grünen Bewegungen wichtig. Mein Fokus liegt auch im
Aufbau von grünen Parteien in nicht EU-Ländern.
Mein Ziel ist es: Grüne Parteien in ganz Europa aufzubauen, stärker zu machen und miteinander zu vernetzten.
Was würden Sie als Ihren bisher größten Erfolg bezeichnen?
Einer der größten Erfolge in dieser Legislatur stellt sicher die Einrichtung des U-Ausschusses gemeinsam mit der Zivilgesellschaft zu den Tiertransporten dar. Aufgrund dessen konnten wir die Kommission dazu bewegen eine Reform einzuleiten und wir warten jetzt auf einen Vorschlag der Kommission.
Können Sie Ihr Amt als EU-Abgeordneter mit der Minderheitenbeteiligung des Sägewerks in Slowenien vereinbaren? Wie sind Sie überhaupt zum Sägewerk gekommen?
Das Sägewerk, wo ich beteiligt
bin ist ein Kleinstbetrieb mit unter 20.000 Euro Umsatz im Jahr, welches sich
nahe der österreichischen Grenze in Slowenien befindet. Ich bin dort nur
beteiligt um meinen eigenen Bedarf an Holz verarbeiten zu können und nicht um
Gewinn daraus zu erzielen. Es dient auch ausschließlich dafür den Eigenbedarf
zu decken. Darüber hinaus befindet sich mein Hof in nächster Nähe zum Sägewerk.
Prinzipiell ist es so, dass ein
gewisses Maß an Arbeit außerhalb des Parlamentes gut ist, da man so noch
praxisnah mitbekommt wie die Dinge außerhalb laufen. Ich bin beispielsweise
mittlerweile nur noch Imker und dies auch nur als qualifizierter Hilfsarbeiter
im Sommer.
Eines ist mit aber besonders
wichtig zu betonen. Die Arbeit außerhalb des Parlaments darf unter keinen
Umständen zu Interessenkonflikten führen und die Arbeit im Parlament
beeinträchtigen.
Wir wünschen uns größere Transparenz bei den Nebeneinkünften und dass alle MEP’s dies auch offenlegen müssen, denn nur mit einer Veröffentlichungspflicht kann man wirkliche Transparenz schaffen. Diese Regeln müssen dann aber auch überprüfbar, kontrollierbar und ein Nichteinhalten muss sanktioniert werden.
Als nächstes möchte ich mit Ihnen über ein paar politische Themen sprechen: Bezüglich eines gemeinsamen Entschließungsantrags zum Schutz der Viehwirtschaft und der Großraubtiere wüsste ich gerne von Ihnen wie Sie die Gesetze zum Thema Wolf in Österreich sehen? Würden Sie überhaupt etwas gegen das Thema Wolf machen?
Der Wolf ist zurück in Österreich
und damit auch die Debatte um unseren Umgang mit dem Raubtier. Eine
Mehrheit der Menschen in diesem Land möchte, dass der Wolf weiterhin bei uns
leben kann. Gleichzeitig stellt die Rückkehr des Wolfes für Bäuer*innen
und insbesondere für die bäuerliche Almwirtschaft eine große Herausforderung
dar. Es ist die Aufgabe der gesamten Gesellschaft, punktuell negative Folgen
der Wolfspopulationen abzufedern. Jetzt müssen wir Lösungen finden, die
für alle passen.
Die Entnahme einzelner
Problemwölfe ist aber schon jetzt in der FFH Richtlinie vorgesehen. Eine
Diskussion um die Änderung der FFH Richtlinie ist eine Scheindiskussion, die
nur darauf abzielt, den Naturschutz in der EU zurück zu drängen. Besonders vor
dem Hintergrund der Corona-und der Energie-Krise ist das Ziel der konservativen
Parteien in ganz Europa, den Grünen Deal zu stoppen und jeglichen Natur- und
Klimaschutz zu schwächen. So könnte durch die Änderung der Habitat Richtlinie
auch z.B. der Schutz von Natura2000 Gebieten zur Diskussion gestellt werden.
Das Argument der Konservativen um tödliche Wolfsangriffe auf Menschen ist
schlichtweg nicht faktenbasiert und zielt auf ein Schüren von Ängsten. Die
Daten der NINA-Studie von 2002-2020 zeigen, dass Wolfsangriffe trotz
gestiegener Wolfsbestände immer noch äußerst gering sind, es gibt zudem keine
Hinweise, dass Angriffe parallel zu den steigenden Wolfsbeständen steigen.
Wölfe haben einen positiven
Einfluss auf die Biodiversität und ihr Schutz ist zentral für die Erhaltung der
Artenvielfalt in Europa. Der Wolf regelt das natürliche Gleichgewicht der Arten
im Wald, besonders des Rehs und Schalenwildes, so reduziert sich der
Wildverbiss an Jungbäumen im Wald, so ermöglicht der Wolf die natürliche und
klimaangepasste Naturverjüngung unserer Wälder. Dennoch müssen die Sorgen der
Landwirtinnen ernst genommen werden. Die Almwirtschaft ist eine der klima-,
tier- und biodiversitätfreundlichsten Arten der Landwirtschaft und muss dringend
erhalten bleiben. Schutzmaßnahmen sind teuer, können aber schon jetzt zu 100%
über GAP-Förderungen finanziert werden. Diese Förderungen müssen aber auch in
die nationalen Strategiepläne aufgenommen und damit von den Mitgliedsstaaten
ausgeschöpft und umverteilt werden. Das obliegt der Verantwortung des
Landwirtschaftsministers.
Uns ist klar: Der Wolf ist hier,
um zu bleiben. Es ist die Aufgabe der gesamten Gesellschaft punktuell negative
Folgen der Wolfspopulationen abzufedern. Jetzt geht es um konkrete und passende
Lösungen für alle und keine Scheindebatten, um den Naturschutz aufzuweichen
oder gar Angstmache gegen den angeblich „bösen“ Wolf. Darum fordern wir:
- Kein
Aufschnüren der Habitat-Richtlinie, sondern Nutzung der bestehenden
Spielräume im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur kontrollierten Entnahme
- öffentliche
Mittel für Anpassungs-, Präventions- und Koexistenzmaßnahmen wie:
- Entschädigung
für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden durch Wolfsrisse
- Schutz
für Nutztiere durch bauliche Maßnahmen wie Elektrozäune und Nachtpferch
vor allem im Flachland/Hügelland.
- Für
Almregionen: Aktive Behirtung, also dauernde Betreuung der Tiere durch
einen Hirten unter Zuhilfenahme eines Hütehundes und das tägliche
einsammeln der Herde zwecks Übernachtung in einen Nachtpferch. Diese
schützt nicht nur gegen den Wolf. Auch Verletzungen von Herdentieren
könnten so frühzeitig erkannt und behandelt werden. Außerdem verhindert
Behirtung das Abwandern von Herden in zu hohe Regionen, wo sie ein Risiko
für die Biodiversität darstellen.
- Chippen
von Wölfen bzw. Ausstattung mit GPS Sendern: Damit könnten Bäuer*innen
vor nahenden Wölfen gewarnt und die Tiere selbst noch besser geschützt
werden.
- bessere
Durchsetzung der momentan gültigen rechtlichen Bestimmungen
- Ausschöpfung
der Gelder aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für Schutzmaßnahmen
durch die Mitgliedsstaaten
Wie kann man ein vernünftiges Lieferkettengesetz umsetzen?
Ich möchte hier gern ein Beispiel nennen,
wie ein solches Lieferkettengesetz umgesetzt werden kann:
Das Europäische Parlament hat am 19. April 2023 für die Verordnung über
entwaldungsfreie Lieferketten gestimmt, die die Risiken der Entwaldung und der
Kahlschläge weltweit verringert. Die Verordnung betrifft die gesamte
Lieferkette von Produkten und Rohstoffen. Wir Grüne konnten erreichen, dass der
Geltungsbereich neben Rindern, Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao und Holz auf
zusätzliche Produkte und Waren, wie Gummi, Holzkohle und bedrucktes Papier
ausgeweitet wurde.
Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt
im Kampf gegen die weltweite Entwaldung - endlich übernehmen wir als EU unsere
Verantwortung wahr. Etwa 80 % der Entwaldung ist derzeit auf die Ausweitung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen zurückzuführen. Die EU ist allein durch ihre
Importe für 16 Prozent der weltweiten Regenwaldabholzung verantwortlich. Es ist
daher auch unsere Pflicht, diesen sozialen und Umweltschaden einen Riegel
vorzuschieben. Die neue Verordnung sorgt dafür, dass Unternehmen sicherstellen
müssen, dass ihre Rohstoffe und in der EU verkauften Produkte nicht aus
Abholzung stammen. Und Konsument*innen können nun sicher sein, dass die Importe
von Kaffee oder Schokolade künftig nicht mehr auf Kosten der Wälder gehen.
Natürlich kommt es auf bzw. gerade bei solchen Lieferkettengesetzen immer auf
eine lückenlose Umsetzung des Gesetzes an. Bei dieser Verordnung gibt es eine
umfassende Liste an Sanktionen wie Strafzahlungen oder Beschlagnahmung von
Produkten und Einnahmen aus Entwaldung. Eben genau solche strengen Regeln
braucht es bei jedem Lieferkettengesetz. Denn ohne Sanktionen die auch
kontrolliert werden sind es nur zahnlose Gesetzte die niemand ernst nimmt.
Wie würden Sie Wirt*innen erklären, dass eine Lebensmittelkennzeichnung zwar zu mehr Arbeit führen würde, jedoch im Endeffekt die Qualität der Lebensmittel steigern würde?
Als erstes ist es wichtig zu
betonen, dass eine klare Lebensmittelkennzeichnung für Verbraucherinnen und
Verbraucher sehr wichtig ist, um informierte Kaufentscheidungen zu treffen.
Eine solche Kennzeichnung würde nicht nur helfen, Verwirrung zu vermeiden,
sondern auch dazu beitragen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die
Qualität der Lebensmittel besser beurteilen können. Indem die Kunden genau
wissen, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist, können sie gesündere und
ethische Entscheidungen treffen, die ihren Bedürfnissen und Werten entsprechen.
Im speziellen können so auch die Konsumentinnen und Konsumenten entscheiden,
wie ökologisch die Produkte sein sollen und wo sie herkommen.
Die Herkunftsbezeichnung von
Lebensmitteln in der Gastronomie bietet zahlreiche Vorteile. Sie schafft
Transparenz für Verbraucher*innen, ermöglicht informierte Entscheidungen und
fördert das Vertrauen in die Herkunft der Produkte. Die Herkunftsbezeichnung
unterstützt die Vielfalt in unserer Ernährung, stärkt die lokale Wirtschaft und
trägt zur Erhaltung traditioneller landwirtschaftlicher Praktiken bei. Die
Herkunftsbezeichnung fördert eine verantwortungsvolle Lebensmittelproduktion.
Sie erzeugt Stolz auf die Herkunft und schafft Transparenz in einer Welt, die
oft von anonymen Massenprodukten geprägt ist. Durch eine klare
Herkunftsbezeichnung können Konsument*innen endlich ihre Konsumentscheidungen
aufgrund von Fakten und Tatsachen treffen und somit die lokalen Landwirt*innen
unterstützen, durch kürzere Wege wird das Klima wesentlich geschützt und die
Wertschöpfung bleibt in der Region. Wir brauchen endlich eine vollumfängliche
Lebensmittel Herkunftsbezeichnung in allen Bereichen, denn die Vorteile liegen
auf der Hand.
Eine klare
Lebensmittelkennzeichnung kann auch dazu beitragen, die Qualität der
Lebensmittel zu verbessern, da die Hersteller sich an klare Standards und
Vorschriften halten müssen, um ihre Produkte auf dem Markt zu verkaufen. Indem
die Hersteller genau wissen, welche Informationen sie auf ihren Produkten
ausweisen müssen, können sie sicherstellen, dass ihre Produkte den Standards
entsprechen und keine gefährlichen Inhaltsstoffe enthalten.
Obwohl es zusätzliche Arbeit erfordert, kann es sich langfristig auszahlen, indem es dazu beiträgt, das Ansehen der Wirt*innen und des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig gesündere, ökologischere und ethischere Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher fördert.
Bezüglich Ihrer Parlamentarischen Anfrage zum Verbot des Tötens von Hühner- und Entenküken wüsste ich gerne den aktuellen Stand dazu.
Wir haben noch keine Antwort von der Kommission bekommen. Die hat bis zu 4 Monate Zeit, auf eine schriftliche Anfrage zu antworten.
Weil sich sehr viel Treffen von Ihnen im Kosovo-Bezug abspielen, wüsste ich gerne von Ihnen was die EU im Bereich vom Kosovo-Serbien-Konflikt machen würden und warum genau der Fokus von vielen Treffen von Ihnen auf den Balkan ist?
Die EU sollte meiner Meinung nach eine Rolle als Vermittlerin im
Belgrad-Pristina-Dialog spielen, was sie auch tut. Konkret geht es momentan vor
allem um die Umsetzung der Vereinbarungen, die im Februar und März 2023 in
Brüssel und Ohrid getroffen wurden. Und natürlich spielt die EU und deren
zivile Mission im EULEX im Kosovo auch eine Rolle bei der Vorbeugung von
Konflikteskalationen. Ich arbeite schon lange mit Menschen aus verschiedenen
Balkanländern und war oft dort. Diese Länder sind die direkte Nachbarschaft der
EU und sehr wichtig für die Union, historisch und kulturell, aber auch aus
einer geostrategischen und Sicherheitsperspektive. Darum setze ich mich gerne
für engere Beziehungen zwischen dem Westbalkan und der EU ein!
Wie kann man Montenegro und Albanien zur EU bringen? Wie viel Länder sollten überhaupt der EU beitreten?
Ich freue mich, dass im Juli 2022 die Verhandlungen mit Albanien endlich begonnen sind und Montenegro nach wie vor der Vorreiter unter den Beitrittsländern ist. Die EU sollte eine glaubhafte Perspektive für den Beitritt geben und gleichzeitig müssen auch die Regierungen in den Ländern natürlich die für den Beitritt nötigen Reformen umsetzen. In beiden Ländern bin ich eng mit der Zivilgesellschaft in Kontakt und es gibt tolle, engagierte Menschen, die sich für eine gerechte und grüne Zukunft einsetzen. Meiner Meinung nach gehören alle sechs Westbalkanländer in die EU, auch wenn es zum Beispiel im Fall von Serbien aktuell bedenkliche Entwicklungen gibt. Die EU-Annäherung muss einhergehen mit dem Einsatz für Demokratie und Bürger*innenrechte, für die beide Seiten sich einsetzen sollten. Für mich gibt es dazu keine gute Alternative.
Wie kann die EU zum Schutz vom Amazonas von außen her wirken?
Der Schutz des Amazonas ist eine globale Herausforderung, die viele Länder
und internationale Organisationen einschließlich der EU betrifft. Es gibt
verschiedene Möglichkeiten, wie die EU zum Schutz des Amazonas beitragen kann:
Wie in der Frage sieben zum Lieferkettengesetz bereits erwähnt ist eine
sehr treffende Maßnahme die Verordnung über entwaldungsfreie
Lieferketten. So kann garantiert werden, dass durch die EU bspw. Bei Möbeln
kein Holz aus Kahlschlägen aus dem Regenwald verwendet wird. Darüber hinaus
müssen wir in Europa unser Landwirtschaftssystem radikal umstellen, denn durch
unsere Sojaimporte für die Tiermast sind wir wesentlich für die Entwaldung des
Amazonas verantwortlich. Etwa 80 % der Entwaldung ist derzeit auf die
Ausweitung der landwirtschaftlichen Nutzflächen zurückzuführen. Die EU ist
allein für durch ihre Importe für 16 Prozent der weltweiten Regenwaldabholzung
verantwortlich. Es ist daher auch unsere Pflicht, diesen sozialen und
Umweltschaden einen Riegel vorzuschieben.
Man muss generell bei den Importen ansetzten und viel mehr auf eigene und
regionale Produktion setzen, denn so kann das Klima, der Regenwald und die
indigenen Völker geschützt werden. Besonders die indigenen Völker schützen den
Wald und die Natur.
Ein weiterer Punkt wie man den Amazonas und vor allem den Urwald in der Region
schützen kann ist, dass man beim EU-Mercosur-Abkommen, welches seit 20 Jahren
verhandelt wird, rechtlich bindende
Sanktionen einbaut, wenn Nachhaltigkeitskriterien nicht eingehalten werden.
Denn das aktuelle Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten, welches
zurzeit auf dem Tisch liegt, ist mehr Greenwashing als sonst etwas. Wir
brauchen bei diesem Abkommen klare und vor allem sanktionierbare Maßnahmen,
wenn Umweltkriterien nicht eingehalten werden.
Bezüglich Ihrer Motion of a Resolution zum Thema Belarus wüsste ich gerne von Ihnen wie die EU international Rechte von Minderheiten und Frauen schützen kann?
Die EU hat verschiedene Möglichkeiten, die internationalen Rechte von
Minderheiten und Frauen zu schützen:
Die EU kann Sanktionen gegen einen Staat erlassen.
Auf der einen Seite können wirtschaftliche Sanktionen erlassen werden, wobei
mit solchen Maßnahmen versucht wird Druck auf die dortige Regierung auszuüben.
Auf der anderen Seite können auch politische Sanktionen verhängt werden. Indem
das Land von Treffen und Organisationen ausgeschlossen wird und somit versucht
wird den Druck auf Entscheidungsträger*innen zu erhöhen. Wir als EU sind klar
gefordert und in der Pflicht alle Verstöße gegen Mensch- und Grundrechte aufs
äußerste zu verurteilen. Meiner Meinung nach muss man hier die betroffenen
Länder auch mit Sanktionen belegen, um den Worten auch Taten folgen zu lassen.
So spüren die Machthaber*innen auch direkt die Konsequenzen ihres Handelns.
Weiters kann die EU finanzielle Unterstützung für Programme und Projekte
bereitstellen, die darauf abzielen, die Rechte von Minderheiten und Frauen zu
fördern und zu schützen. Hierzu zählen zum Beispiel Programme zur Förderung der
Geschlechtergleichstellung, zur Stärkung von Frauenrechten und zur Förderung
der kulturellen Vielfalt.
Menschenrechtsdialoge: Die EU kann Menschenrechtsdialoge mit anderen
Ländern führen, um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu fördern und
die Bedeutung der Rechte von Minderheiten und Frauen hervorzuheben.
Zusammenfassend ist mir wichtig zu betonen, dass die EU eine hohe Verantwortung hat sich stetig für die strikte Einhaltung von Menschen- und Grundrechten einzusetzen. Hierbei sollte auch nicht vor Sanktionen zurückgeschreckt werden, denn die Machthaber*innen sollten spüren, dass ihr Handeln Konsequenzen nach sich zieht. Es gibt auch innerhalb der EU genug zu tun, denn auch hier passieren immer wieder Angriffe auf Grundrechte der Bürger*innen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus strikt angewendet wird und es auch innerhalb der EU Konsequenzen geben muss, wenn Grundrechte verletzt werden.
Bezüglich Ihrer Anfrage zum Beschluss des Rates wüsste ich gerne, wie eine gemeinsame Verteidigungspolitik der EU-Mitgliedsstaaten aussehen kann?
Eine gemeinsame Verteidigungspolitik der EU-Mitgliedstaaten könnte
verschiedene Elemente umfassen, wie z.B. eine gemeinsame Strategieentwicklung,
gemeinsame Beschaffung von Rüstungsgütern, gemeinsame Militärübungen und eine
bessere Koordination im Einsatzfall. Die Position der Grünen im Europäischen
Parlament zur Verteidigungspolitik beruht auf dem Grundsatz, dass die
Sicherheit Europas am besten durch eine starke und kooperative Diplomatie,
präventive Konfliktlösung und multilaterale Zusammenarbeit gewährleistet wird.
Die Grünen befürworten daher eine vorsichtige und transparente Herangehensweise
an die Weiterentwicklung der gemeinsamen Verteidigungspolitik, die sich an
diesen Prinzipien orientiert.
Ein wichtiger Aspekt für die Grünen ist dabei die Förderung von Abrüstung
und Rüstungskontrolle. Die Grünen setzen sich für eine Reduzierung von
Atomwaffen, konventionellen Waffen und Rüstungsexporten ein. Sie befürworten
auch eine stärkere Regulierung des europäischen Waffenhandels und eine klare
Einhaltung von Menschenrechtsstandards in diesem Bereich.
Darüber hinaus sind die Grünen der Ansicht, dass die EU eine führende Rolle
bei der Förderung von Frieden und Stabilität in ihrer unmittelbaren
Nachbarschaft und darüber hinaus spielen sollte. Hierbei setzen sie auf eine
enge Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie den Vereinten
Nationen und der NATO, jedoch unter der Voraussetzung, dass diese
Zusammenarbeit auf klaren Prinzipien und Werten beruht und dem Ziel der
Konfliktvermeidung und Friedensförderung dient.
Insgesamt gilt für die Grünen bei der Entwicklung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, dass diese stets im Einklang mit den Grundwerten der EU stehen muss, wie z.B. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Umweltschutz. Eine militärische Intervention sollte immer nur das letzte Mittel sein und immer unter Berücksichtigung der humanitären Folgen sowie unter Einhaltung des Völkerrechts und der Genfer Konventionen erfolgen.
Wie bereiten Sie sich auf die EU-Wahl 24 vor? Was wollen Sie bis zur Wahl noch erreichen?
Als EGP Co-Vorsitzender bin ich
sehr intensiv in den Vorbereitungen auf europäischer Ebene involviert. Ich
pflege aufgrund dessen auch regen Austausch mit allen Mitgliedsparteien die zur
EU-Wahl antreten wollen.
Ich bin auch der Meinung, dass wir das Spitzenkandidat*innen-Prinzip
beibehalten sollten.
Wie oben bereits erläutert müssen
vor der Wahl noch alle legislativen Akte, die den Green Deal betreffen,
abgeschlossen werden. Darüber hinaus will ich das Tiertransportgesetz noch
fertigmachen.
Wie kann man die EU mehr von den Institutionen zu den Menschen bringen?
Zuerst muss das institutionelle
Gleichgewicht innerhalb der Institutionen ausgeglichen werden indem das
Europäische Parlament ein eigenes Recht bekommt, selber Gesetzesinitiativen,
ohne die Kommission, einbringen zu können. So kann ein Legitimationsschub
stattfinden.
Weiters ist essenziell, dass die Berichterstattung über die EU verbessert wird,
im konkreten darf die EU nicht immer als Sündenbock dargestellt werden und im
generellen muss es mehr Berichterstattung über die EU in den Mitgliedstaaten
geben.
Ein Beispiel, wo die EU versuchte sich zu den Bürger*innen weiter zu öffnen und
diese miteinzubeziehen war die Konferenz zur Zukunft Europas. Solche Formate
könnten mehr forciert werden.

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